- Höherversicherung
- Hö|her|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 freiwillige Zusatzversicherung
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Höherversicherung,bis 31. 12. 1991 in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der Entrichtung zusätzlicher Beiträge, neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen, zur späteren Erlangung einer höheren Rente. Versicherte, die vor dem 1. 1. 1992 Beiträge zur Höherversicherung geleistet haben, können dies weiterhin tun. Vor dem 1. 1. 1942 geborene Versicherte können sich auch ohne Vorversicherung höher versichern (§ 234 SGB VI). Die monatliche Rente erhöht sich bei Höherversicherung um Steigerungsbeträge, die von den Rentenanpassungen nicht erfasst werden.* * *
Hö|her|ver|si|che|rung, die (Versicherungsw.): Verbesserung der gesetzlichen Rentenversicherung durch freiwillige Zusatzbeiträge.
Universal-Lexikon. 2012.